Einleitung der Rehamaßnahme
Bei Krankenhausaufenthalten leitet im Regelfall der Stationsarzt aus dem Krankenhaus die Rehabilitationsmaßnahme ein. Am besten melden Sie sich frühzeitig beim Stationspersonal, damit alle notwendigen Schritte veranlasst werden können. Die Beantragung der Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse oder ihrem Rentenversicherungsträger erfolgt durch den Sozialdienst im Krankenhaus.
Falls eine Antragstellung im Krankenhaus versäumt worden ist (z.B. aufgrund eines sehr kurzen Krankenhausaufenthaltes) oder falls Sie eine chronische Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Lungen-Erkrankung haben, können Sie sich auch direkt bei uns über die Möglichkeiten zur Beantragung der Rehabilitation erkundigen.